Den Informationspflichten zu den Unfallverhütungsvorschriften nachkommen und zusätzlich über
wichtige Technische Regeln informierenArbeitgeber sind laut Sozialgesetzbuch VII dazu
verpflichtet ihren Mitarbeitern wichtige Verordnungen und einschlägige
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in der aktuellen Fassung zugänglich zu machen. Auch
Solo-Selbständige müssen die UVV einhalten. Ergänzend sollten auf Baustellen die Regeln zum
Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) oder die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
beachtet werden denn sie bieten Schutz bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde.Mit diesem
praktischen Aushangbuch kommen Arbeitgeber und Selbständige ihrer Pflicht einfach und schnell
nach und schützen sich vor Beanstandungen bei behördlichen Kontrollen. Die ausgewählten UVV und
technischen Regeln sind dabei speziell auf die Erfordernisse von Baustellen abgestimmt.