Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde vollständig reformiert und ist zum 01.01.2018 in Kraft
getreten. Die Neuregelungen wirken sich unmittelbar auf die Personalarbeit und Dokumentationen
aus. Denn Arbeitgeber müssen jetzt u. a. konsequent für jeden Arbeitsplatz eine
Gefährdungsbeurteilung für schwangere und stillende Frauen durchführen (lassen) - egal ob dort
aktuell eine betroffene Person arbeitet oder nicht. Andernfalls droht ein betriebliches
Beschäftigungsverbot. Darüber hinaus schreibt das MuSchG weitere Informations- und
Meldepflichten vor für die Arbeitgeber entsprechende Vorlagen benötigen.Damit Unternehmen und
Einrichtungen diese und weitere Anforderungen aus dem MuSchG erfüllen und auch bei der
Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) rechtssicher vorgehen gibt
es die Dokumentenmappe Mutterschutz und Elternzeit. Sie unterstützt die Verantwortlichen dabei
sich selbst in die Thematik z. B. zu den Beschäftigungsverboten oder zur Gefährdungsbeurteilung
einzuarbeiten und rechtssicher vorzugehen. Gleichzeitig beinhaltet das Werk sofort einsetzbare
Vordrucke die vom Antrag auf Elternzeit bis hin zum Muster für die Gefährdungsbeurteilung nach
MuSchG reichen und ganz einfach aus der Mappe herausgetrennt und abgeheftet werden können.