Laut §15 BetrSichV sind Betriebe und zur Prüfung befähigte Personen gleichermaßen in der
Pflicht regelmäßig die vorhandenen elektrischen und nicht elektrischen Betriebsmittel in
explosionsgefährdeten Bereichen zu prüfen. Schließlich reicht bereits ein kleiner Funke oder
durch Reibung erzeugte Wärmeenergie aus um eine Explosion in Gang zu setzen. Doch aufgrund
der Komplexität der rechtlichen und normativen Vorgaben ist es in der Praxis oft schwierig
eine Prüfung der Maschinen und Anlagen rechtssicher durchzuführen. Dies gilt v. a. dann wenn
sich zusätzlich noch normative und gesetzliche Neuerungen ergeben die bei der Planung Prüfung
und Instandhaltung zu berücksichtigen sind. Welche Bestimmungen einzuhalten und welche
Prüffristen bzw. Prüfinhalte für Betriebe und für zur Prüfung befähigten Personen verbindlich
sind wird kompakt im "Prüfhandbuch Explosionsschutz - Geräte Maschinen und Anlagen in
EX-Bereichen rechtssicher betreiben prüfen und instandhalten" zusammengefasst.