Laut 15 BetrSichV sind Betriebe und zur Prüfung befähigte Personen gleichermaßen in der Pflicht
regelmäßig die vorhandenen elektrischen und nicht elektrischen Betriebsmittel in
explosionsgefährdeten Bereichen zu prüfen. Schließlich reicht bereits ein kleiner Funke oder
durch Reibung erzeugte Wärmeenergie aus um eine Explosion in Gang zu setzen. Doch aufgrund der
Komplexität der rechtlichen und normativen Vorgaben ist es in der Praxis oft schwierig eine
Prüfung der Maschinen und Anlagen rechtssicher durchzuführen. Dies gilt v. a. dann wenn sich
zusätzlich noch normative und gesetzliche Neuerungen ergeben die bei der Planung Prüfung und
Instandhaltung zu berücksichtigen sind. Welche Bestimmungen einzuhalten und welche Prüffristen
bzw. Prüfinhalte für Betriebe und für zur Prüfung befähigten Personen verbindlich sind wird
kompakt im Prüfhandbuch Explosionsschutz - Geräte Maschinen und Anlagen in EX-Bereichen
rechtssicher betreiben prüfen und instandhalten zusammengefasst.