Den Informationspflichten zu den Unfallverhütungsvorschriften nachkommen und zusätzlich über
wichtige Technische Regeln informierenArbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet ihren
Mitarbeitern wichtige Verordnungen und einschlägige Unfallverhütungsvorschriften in der
aktuellsten Fassung zugänglich zu machen (gemäß 12 DGUV Vorschrift 1) und sie über die Inhalte
zu unterweisen (gemäß 4 DGUV Vorschrift 1). Damit Arbeitgeber im Gesundheitswesen
Beanstandungen oder Bußgelder bei behördlichen Kontrollen vermeiden gibt es dieses praktische
Aushangbuch - speziell abgestimmt auf die Erfordernisse im Gesundheitswesen.