Den Informationspflichten zu den Unfallverhütungsvorschriften nachkommen und zusätzlich über
wichtige Technische Regeln informieren Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet ihren
Mitarbeitern wichtige Verordnungen und einschlägige Unfallverhütungsvorschriften in der
aktuellsten Fassung zugänglich zu machen (gemäß § 12 DGUV Vorschrift 1) und sie über die
Inhalte zu unterweisen (gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1). Damit Arbeitgeber im Gesundheitswesen
Beanstandungen oder Bußgelder bei behördlichen Kontrollen vermeiden gibt es dieses praktische
Aushangbuch - speziell abgestimmt auf die Erfordernisse im Gesundheitswesen.