Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2016 97) hat
der deutsche Gesetzgeber ein völlig neu gestaltetes Sondervergütungs- und
Provisionsabgabeverbot eingeführt. Damit wurde eine neue Rechtsgrundlage für den
Versicherungsvertrieb geschaffen die allerdings weder richtlinienbasiert ist noch eine
Parallele in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union aufweist. Durch das Verbot
sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Fehlanreizen durch Versicherungsunternehmen und
Versicherungsvermittler geschützt werden. Ein derartiges Verbot ist allerdings äußerst
ungewöhnlich weil die Abgabe eines Teils der eigenen Vergütung also der Verzicht auf
Ertragsanteile im Wirtschaftsleben abseits der Versicherungsbranche keine Frage des Rechts
sondern allein eine Frage der Geschäftspolitik ist. Zugleich hemmt das Verbot innovative neue
Vermittlungskonzepte wie sie z.B. durch Online-Versicherungsvermittler entwickelt werden. In
seiner Dissertation untersucht der Verfasser u.a. ob der Gesetzgeber mit dem Sondervergütungs-
und Provisionsabgabeverbot das von ihm verfolgte Ziel des Verbraucherschutzes erreicht und ob
das Verbot europarechtlich und verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Hierzu analysiert er
umfassend das Konzept des Gesetzes vor dem Hintergrund der tatsächlichen und rechtlichen
Gegebenheiten auf dem Markt für Versicherungsvermittlung und unterzieht es einem Vergleich mit
strukturverwandten Vermittlermärkten. Anhand der so gewonnenen Erkenntnisse stellt der
Verfasser die gesetzgeberischen Grundannahmen über den Zweck und die Wirkungsweise des
Provisionsabgabeverbots auf den Prüfstand und analysiert dessen Funktion und rechtliche
Grenzen. Das Werk richtet sich damit zum einen an Rechtswissenschaft und Rechtspraxis. Zum
anderen bietet die Arbeit mit ihrem umfassenden Beitrag zum Konzept des Provisionsabgabeverbots
eine Handreichung für den Versicherungsvertrieb.