Auch wenn der redliche Versicherungsnehmer die Regel ist sind die Ausnahmefälle des arglistig
bis hin betrügerisch handelnden Versicherungsnehmers keineswegs zu vernachlässigen. Die
häufigsten Erscheinungsformen dieser auffälligen Schadenfälle sind in der Sachversicherung der
fingierte Schaden (z.B. Vortäuschung eines Einbruchdiebstahls) der vorsätzlich herbeigeführte
Versicherungsfall (z.B. Eigenbrandstiftung) der an die Versicherungsbedingungen angepasste
Schaden (z.B. Schilderung des nicht versicherten Diebstahls als Raub oder eines nicht
versicherten Überschwemmungsschadens als versicherter Leistungswasserschaden) die bewusste
Behauptung eines überhöhten Schadens (z.B. Geltendmachung überhaupt nicht existierender oder
nicht beschädigter Sachen) sowie falsche Angaben zur Werthaltigkeit oder sonstige Falschangaben
um auf die Regulierungsprüfung des Versicherers Einfluss zu nehmen. Daneben behandelt das Buch
zahlreiche weitere Punkte wie die Vertragsanfechtung Gefahrerhöhung aber auch den Einsatz
privater Ermittler zivilprozessuale Besonderheiten die straf- und zivilrechtlichen
Möglichkeiten bei aufgedecktem Betrug und vieles mehr. Einer der Schwerpunkte ist dabei die
Behandlung des Spannungsfeldes zwischen Betrugsaufklärung und Datenschutz. Gerade durch die
DSGVO erfolgten in der 3. Auflage hierzu eine umfangreiche Neubearbeitung. Das Buch wendet
sich an Mitarbeiter von Sachversicherungsunternehmen und Schadenregulierer sowie an
Versicherungsmakler Sachverständige Anwälte und Richter die sich mit dem
Sachversicherungsrecht befassen.