Die vorliegenden Entgelttabellen (Stand: Juli 2023) berücksichtigen die Änderungen durch das
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz zum 1.7.2023 und sind eine unentbehrliche
Ergänzung zum Grundwerk Der Haushaltsführungsschaden. Im Grundwerk begründet von Dr. Hermann
Schulz-Borck fortgeführt von Frank Pardey wird erläutert wie Schadenersatz bei
Beeinträchtigung oder Ausfall unentgeltlicher Arbeit in Privathaushalten zeitlich berechnet
wird.Die Entgelttabellen liefern dazu ergänzend die tariflich vorgegebenen
Stundenverrechnungssätze die sich imTarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) finden und
an denen sich auch die Rechtsprechung orientierenkann.Die Anwendung dieser Tabellen wurde vom
BGH wiederholt gebilligt.