Mit der letzten ernestinischen Erbteilung entstand im Jahr 1826 ein als Sachsen-Coburg und
Gotha bezeichnetes Staatsgebilde. Dieses bestand aus den beiden Herzogtümern Sachsen-Coburg und
Sachsen-Gotha die von einem Herzog zunächst in Personal- später in Realunion regiert wurden.
Beide Herzogtümer waren nicht nur geografisch getrennt sondern unterschieden sich hinsichtlich
der staatlichen Verfassung sowie der Mentalität der Bevölkerung. In dieser Situation hatten die
Person des Landesherrn und das herzogliche Militär große Bedeutung da beide als verbindendes
Element zwischen den Landesteilen fungierten.Die vorliegende Arbeit setzt sich erstmals
ausführlich mit dem Militär des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha und den dazu zählenden
Personengruppen in der Regierungszeit Herzog Ernst II. (1818-1893) auseinander. Der zeitliche
Rahmen beginnt mit der Regierungsübernahme 1844 und endet mit der 1867 erfolgten Überführung
des herzoglichen Militärs in die Strukturen der preußischen Armee. Exemplarisch für die
thüringischen Kleinstaaten wird die militärische Situation und die sich entwickelnde
Abhängigkeit der Mehrzahl dieser Staaten von Preußen untersucht. Bereits mit der 1861
abgeschlossenen Militärkonvention gab Ernst II. das Militär seines Landes in preußische Hände
und war im Krieg von 1866 gezwungen sich mit Preußen zu verbünden. Diese Militärkonvention
diente schließlich als Vorbild für die 1867 zwischen fast allen deutschen Kleinstaaten und
Preußen abgeschlossenen Militärkonventionen.Aspekte der Wirtschafts- Sozial- und
Kulturgeschichte finden ebenso Berücksichtigung wie die auf zeitgenössischen Überlieferungen
beruhende Beschreibung der Bekleidung Ausrüstung und Bewaffnung. Eine Vielzahl bisher
unveröffentlichter und selten gezeigter zeitgenössischer Abbildungen und Objekte illustriert
diesen Band.