ImmoWertV 2021 - Das ist neu bei der Immobilienbewertung Der Bundesrat hat der Neufassung der
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für
die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
zugestimmt. Diese tritt zum 1.1.2022 in Kraft. Der Autor Dipl.-Ing. Bernhard Bischoff gibt in
diesem Fachbuch eine kompakte Vorstellung der neuen Wertermittlungsvorschriften der ImmoWertV
2021. Im Mittelpunkt steht dabei die tägliche Praxis bei Sachverständigen der
Immobilienbewertung sowie bei Gutachterausschüssen und ihren Geschäftsstellen. Die Regelungen
der ImmoWertV 2021 werden im Einzelnen vorgestellt und die Änderungen zur bisherigen ImmoWertV
2010 erläutert indem sie synoptisch nebeneinander dargestellt werden. Das Fachbuch behandelt
u.a: ¿ die neuen einheitlichen Begriffe für die einzelnen Verfahrensschritte der
Grundstücksbewertung ¿ die Folgen der nun geregelten Modellkonformität für alle
Wertermittlungen ¿ der Unterschied zwischen einem oder mehreren Bodenrichtwerten und den
objektspezifischen Bodenrichtwerten ¿ die Einführung von Erbbaurechtskoeffizienten und
-faktoren ¿ die neue Definition der wertrelevanten Geschossflächenzahl WGFZ ¿ die Anwendung des
Verfahrens zur Verlängerung der Restnutzungsdauer bei Modernisierungen oder ¿ die Definition
und Nutzung von Vergleichsfaktoren die die Gutachterausschüsse zu ermitteln haben. ¿ und
vieles mehr...