Rechtliches Know-how für Selbstständige als Arbeitgeber und Kleinbetriebe In Deutschland
bestehen mehr als 2 5 Millionen Kleinbetriebe. Das Besondere bei diesen Betrieben ist dass das
Arbeitsrecht nicht vollständig zur Anwendung kommt. So besteht beispielsweise in diesen
Betrieben für Arbeitnehmer kein gesetzlicher Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber benötigt keiner
Zustimmung zu personellen Maßnahmen. Es gibt keinen Betriebsrat und keine
Betriebsvereinbarungen die parallel zum Arbeitsvertrag berücksichtigt werden müssen. Auch
Tarifverträge mit tariflichen Regelungen finden keine Anwendung weil die Beteiligten
regelmäßig nicht tarifgebunden sind. Im Ratgeber »Praxiswissen Arbeitgeber« werden folgende
Themen behandelt: Anbahnung des Arbeitsverhältnisses: U.a. Hilfen zu
Stellenanzeige und Stellenausschreibung Rechte und Pflichten im Vorstellungsgespräch
Erläuterungen zum Fragerecht des Arbeitgebers Offenbarungspflichten des Bewerbers
Vorlagen Muster und Informationen zum Arbeitsvertrag: U.a. Wichtige Regelungen im
Arbeitsvertrag gesetzliche Schranken bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags verschiedene
Arten von Beschäftigungsverhältnissen (z. B. befristeter Arbeitsvertrag geringfügige
Beschäftigung Minijob Teilzeitarbeit Aushilfsarbeit Rechte und Pflichten zu
Arbeitsverträgen für Praktikanten und Werksstudenten) Rechte und Pflichten im laufenden
Arbeitsverhältnis: U.a. Probezeit Vergütung Sonderzahlungen Arbeitszeit und Überstunden
Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers Weisungsrecht des Arbeitgebers Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall Haftung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers Datenschutz Abmahnung bei
Pflichtverletzung Pflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: U.a. Ordentliche
und außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers Kündigungsschutz
einvernehmliche Beendigung durch Aufhebungsvertrag Abfindung des Arbeitsnehmers Abwicklung
des beendeten Arbeitsverhältnisses Dieser Ratgeber für Arbeitgeber will Selbständigen
und Verantwortlichen in Kleinbetrieben mit weniger als fünf Arbeitnehmern helfen. Diese werden
wegen der geringen Anzahl von Arbeitnehmern zwar nicht tagtäglich mit arbeitsrechtlichen Fragen
und Problemen konfrontiert sie müssen aber gleichwohl mit den wichtigsten Grundsätzen des
Arbeitsrechts vertraut sein.