Rechtliches Know-how für Selbstständige als Arbeitgeber und Kleinbetriebe In Deutschland
bestehen mehr als 2 5 Millionen Kleinbetriebe. Das Besondere bei diesen Betrieben ist dass das
Arbeitsrecht nicht vollständig zur Anwendung kommt. So besteht beispielsweise in diesen
Betrieben für Arbeitnehmer kein gesetzlicher Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber benötigt keiner
Zustimmung zu personellen Maßnahmen. Es gibt keinen Betriebsrat und keine
Betriebsvereinbarungen die parallel zum Arbeitsvertrag berücksichtigt werden müssen. Auch
Tarifverträge mit tariflichen Regelungen finden keine Anwendung weil die Beteiligten
regelmäßig nicht tarifgebunden sind. Im Ratgeber »Praxiswissen Arbeitgeber« werden folgende
Themen behandelt: Anbahnung des Arbeitsverhältnisses: U.a. Hilfen zu Stellenanzeige und
Stellenausschreibung Rechte und Pflichten im Vorstellungsgespräch Erläuterungen zum
Fragerecht des Arbeitgebers Offenbarungspflichten des Bewerbers Vorlagen Muster und
Informationen zum Arbeitsvertrag: U.a. Wichtige Regelungen im Arbeitsvertrag gesetzliche
Schranken bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags verschiedene Arten von
Beschäftigungsverhältnissen (z. B. befristeter Arbeitsvertrag geringfügige Beschäftigung
Minijob Teilzeitarbeit Aushilfsarbeit Rechte und Pflichten zu Arbeitsverträgen für
Praktikanten und Werksstudenten) Rechte und Pflichten im laufenden Arbeitsverhältnis: U.a.
Probezeit Vergütung Sonderzahlungen Arbeitszeit und Überstunden Urlaubsanspruch des
Arbeitnehmers Weisungsrecht des Arbeitgebers Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Haftung
des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers Datenschutz Abmahnung bei Pflichtverletzung Pflichten
bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: U.a. Ordentliche und außerordentliche Kündigung des
Arbeitgebers und des Arbeitnehmers Kündigungsschutz einvernehmliche Beendigung durch
Aufhebungsvertrag Abfindung des Arbeitsnehmers Abwicklung des beendeten Arbeitsverhältnisses
Dieser Ratgeber für Arbeitgeber will Selbständigen und Verantwortlichen in Kleinbetrieben mit
weniger als fünf Arbeitnehmern helfen. Diese werden wegen der geringen Anzahl von Arbeitnehmern
zwar nicht tagtäglich mit arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen konfrontiert sie müssen aber
gleichwohl mit den wichtigsten Grundsätzen des Arbeitsrechts vertraut sein.