Regelmäßig haben Eheleute ein Interesse daran ein gemeinsames Testament zu verfassen weil sie
mit der vom Gesetz vorgesehenen Erbfolge nicht einverstanden sind. Denn ohne ein gemeinsames
Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Haben Eheleute Kinder vielleicht auch
aus erster oder zweiter Ehe könnten die Pflichtteile der Kinder die wirtschaftlich sichere
Situation des überlebenden Ehegatten (einer der beiden Partner einer Ehe) gefährden. Wird
jedoch ein solch gemeinsames Testament erstellt spricht der Gesetzgeber vom sogenannten
»Ehegattentestament«. Bei Ehepaaren beliebt: Das Berliner Testament Nach dem Tod eines Partners
soll oft der länger lebende Ehepartner wirtschaftlich versorgt werden und das Erbe vollständig
bekommen. Nach dieser als »Berliner Testament« bekannten Variante der Erbfolge erbt der
längerlebende Ehepartner erst einmal alles. Erst nach dem Tod des Alleinerben erben die Kinder
(sog. Schlusserben) der Eheleute. Sicherheit durch »wechselbezügliche« Verfügungen im
Ehegattentestament Werden im gemeinsamen Testament noch dazu gemeinsame Verfügungen getroffen
entstehen »Bindungswirkungen« für beide Parteien. Das bedeutet einseitige Änderungen am
Testament sind für einen Ehepartner alleine nicht mehr möglich. Nur gemeinsam. Dies verschafft
beiden die Sicherheit das sogar über Ihren Tod hinaus der überlebende Ehepartner (der
Nacherbe) keine Änderungen mehr am Ehegattentestament vornehmen kann und z.B. die gemeinsam
getroffene Erbfolge eingehalten wird. Das eine Muster für ein gemeinsames Ehegattentestament
gibt es nicht Jeder Erbfall ist anders. So müssen in vielen Fällen individuelle Besonderheiten
im Ehegattentestament berücksichtigt werden sei es dass neben der Erbeinsetzung weitere
Zuwendungen erfolgen oder den Erben bestimmte Verpflichtungen auferlegt werden sollen der
eingesetzte Erbe verschuldet oder pflegebedürftig ist oder komplizierte Familienverhältnisse
wie beispielsweise in einer Patchwork-Familie bestehen. Dieser Ratgeber will Ihnen bei der
Errichtung Ihres Testaments helfen: Sie können sich mit den wichtigsten erbrechtlichen Regeln
und Grundsätzen vertraut machen und werden so in die Lage versetzt die notwendigen
Entscheidungen zu treffen. Sie erhalten einen Überblick über die vorweggenommene und die
gesetzliche Erbfolge die als als Altersnativen für die Vermögensübertragung zur Verfügung
stehen. Es werden die Grenzen der testamentarischen Gestaltungsfreiheit und die steuerlichen
Folgen der Vermögensübertragung aufgezeigt. Sie erfahren welchen formellen Anforderungen Ihr
Testament entsprechen muss und welche erbrechtlichen Instrumente Ihnen zur Verfügung stehen um
Ihren »letzten Willen« zu verwirklichen. Für typische Familien- und Vermögensverhältnisse
werden gängige Lösungen aufgezeigt bewertet und Gestaltungsmodelle in Form von umfassenden
Testamentsmustern vorgestellt. Anhand konkreter Beispiele wird die häufig komplizierte
Rechtslage verdeutlicht. Es werden Fallstricke und Risiken aufgezeigt um Sie vor rechtlichen
und finanziellen Nachteilen zu schützen.