Wer als Erwachsener wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen geistigen oder
seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann erhält von Amts
wegen oder auf seinen Antrag einen Betreuer. Die Betreuerbestellung erfolgt durch das
Betreuungsgericht. Dem Betroffenen wird damit für die Angelegenheiten die er nicht mehr selbst
besorgen kann ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. In den meisten
Fällen wird die Betreuung ehrenamtlich geführt. Ehrenamtliche Betreuer sind in aller Regel
Familienangehörige Freunde oder andere dem Betreuten nahestehende Personen. Nur wenn es keinen
geeigneten ehrenamtlichen Betreuer gibt bestellt das Betreuungsgericht einen vom Betreuten
oder der Staatskasse zu vergütenden Berufsbetreuer. Am 1.1.2023 tritt nun das umfassend
modernisierte Betreuungsrecht in Kraft. Die Betreuungsrechtsreform enthält grundlegende
Änderungen für Betreute für Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer. Der Betreuungsassistent
will auf der Grundlage des neuen Betreuungsrechts dem Betreuten und dem Betreuer mit
Musteranträgen Formulierungshilfen und Musterverfügungen bei den täglichen Herausforderungen
helfen. Sie erfahren u.a. der Einleitung des Betreuungsverfahrens: U.a. Anregung eines nahen
Angehörigen zur Bestellung eines Betreuers Antrag des Betroffenen auf Bestellung eines
Betreuers Anregung eines Kontrollbetreuers der Änderung des Betreuungsbedarfs: U.a. Anregung
zur Erweiterung oder Einschränkung des Aufgabenkreises des Betreuers Anregung auf Aufhebung
der Betreuung der Gesundheitssorge für den Betreuten: U.a. Antrag auf Genehmigung eines
gefährlichen ärztlichen Eingriffs beim Betreuten auf Abbruch einer ärztlichen Maßnahme auf
Zwangsmaßnahmen gegenüber dem Betreuten der Vermögenssorge für den Betreuten: U.a. Genehmigung
einer Geldanlage oder Abhebung eines Geldbetrags von einem gesperrten Konto Anlegung eines
Vermögensverzeichnisses durch den Betreuer Rechnungslegung der Einflussnahme des Betreuten
auf die Führung der Betreuung: U.a. durch Errichtung einer Betreuungsverfügung und einer
Patientenverfügung. Insgesamt will der Betreuungsassistent einerseits ehrenamtliche Betreuer
bei der Führung der Betreuung begleiten und ihnen Hilfestellung bei ihrer täglichen Arbeit
bieten andererseits aber auch dem Betreuten Musteranträge und -formulierungen zur Verfügung
stellen um seine Rechte zu wahren. Somit ist der Betreuungsassistent Ihr praktischer Helfer
bei allem was es rund um das Thema rechtliche Betreuung zu beachten gilt.