Das Steuerrecht ist unmittelbar geld- und damit zahlenbezogen. In der Regel gehen diese Zahlen
mit positiven Werten in die Berechnungen ein. Gelegentlich nehmen Zahlen im Steuerrecht aber
auch negative Werte an haben ein negatives Vorzeichen. So spricht man von negativen Einnahmen
negativen Werbungskosten und negativen Sonderausgaben. Aktuell ist mit negativen Einlagezinsen
umzugehen die mitunter als negative Einnahmen eingeordnet werden von der Finanzverwaltung
aber als Werbungskosten.Der unübersichtliche Befund legt eine grundsätzliche Befassung mit der
Thematik nahe. Der Band vereint die Beiträge ausgewiesener Experten die sich auf einem
Symposion der Steuerrechtswissenschaftlichen Vereinigung Heidelberg e. V. im Mai 2021 über das
Negative Vorzeichen im Steuerrecht ausgetauscht haben.