Die vom Fachbereich V - Rechtswissenschaft der Universität Trier im Wintersemester 2021 2022
angenommene Dissertation (Betreuer und Erstgutachter: RiOLG Prof. Dr. Willy Spannowsky
Zweitgutachter: Prof. Dr. Michael Reinhardt LL.M.) weist nach dass der Gerichtshof der
Europäischen Union das mitgliedstaatliche Ausgestaltungsermessen bei der Umsetzung von
Richtlinien i. S. d. Art. 288 Abs. 3 AEUV die weitreichendste Form richtlinieninhaltlich
vorgesehener Umsetzungsspielräume der Mitgliedstaaten - in unterschiedlicher Art und Weise
beschränkt und- dabei teilweise gegen Vorgaben des primären Unionsrechts verstößt.Soweit im
Verlauf der Untersuchung Rechtsverstöße festgestellt werden macht die Dissertation
weiterführend Vorschläge für eine Korrektur der betroffenen unionsgerichtlichen
Begrenzungsansätze im Hinblick auf das mitgliedstaatliche Ausgestaltungsermessen bei der
Richtlinienumsetzung.