Nach 1945 war die deutsche Psychiatrie geprägt von Ärztinnen und Ärzten die im
Nationalsozialismus an Medizinverbrechen beteiligt gewesen waren. Auch im Land Niedersachsen
sammelten sich viele Männer und Frauen die in »Kinderfachabteilungen« als
»Euthanasie«-Tötungsärzte als Gutachter und Anstaltsleiter erwachsene und minderjährige
Psychiatriepatientinnen und -patienten ermordet oder diese Morde mitverantwortet hatten. Die
Arbeit zeichnet die Voraussetzungen und den Weg der Reintegration dieser Personen in
Gesellschaft und Arbeitswelt der frühen Bundesrepublik nach. Im Fokus steht dabei die Frage
welche Rolle die niedersächsischen Behörden bei der Rückkehr von Täterinnen und Tätern in den
Landesdienst spielten - und wie diese reagierten als in den 1960er Jahren der NS-Tatkomplex
Euthanasie erneut die Gerichte zu beschäftigen begann.