Selbstbestimmtes Wohnen als Reformziel des BTHG 2020 werden die Leistungen der
Eingliederungshilfe in den zweiten Teil des Rehabilitationsgesetzes für Menschen mit
Behinderung SGB IX überführt. Getrennt von den existenzsichernden Leistungen werden sie dann
als Assistenzleistungen für das selbstbestimmte und eigenverantwortliche Wohnen sowie in
besonderen Wohnformen erbracht. Eine Jahrzehnte alte Vision der Sozialpsychiatrie erhält damit
die Chance der Umsetzung. Expertinnen und Experten beschreiben praxisnah die neuen
Rahmenbedingungen die aktuelle Forschungslage und die alltäglichen Herausforderungen sodass
Leitungskräfte und Mitarbeitende von Leistungsanbietern und Kostenträgern mit der Lektüre
dieses Buches für die wichtigste Reformstufe des BTHG gut aufgestellt sind.