Wir unterscheiden rechtshindernde rechtsvernichtende Einwendungen und rechtshemmende Einreden.
Rechtshindernde Einwendungen lassen den Vertrag von vornherein scheitern. Ist der Vertrag
unwirksam entfallen alle vertraglichen Ansprüche insbesondere der Erfüllungsanspruch. Wurden
bereits Leistungen ausgetauscht kommt eine Rückabwicklung nach 812 ff. BGB in Betracht. Ohne
wirksamen Vertrag besteht kein Besitzrecht damit ist auch an das gesetzliche Schuldverhältnis
der 987 ff. BGB (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) zu denken. Lernen Sie frühzeitig die im BGB
verstreuten Unwirksamkeitsgründe wie z.B. 125 BGB 134 BGB 2302 BGB richtig einzuordnen und
je nach Fallfrage an der richtigen Stelle zu prüfen. So entfällt z.B. ein
Kaufpreiszahlungsanspruch aus 433 II BGB wenn beim Grundstückskaufvertrag die Form des 311b
BGB nicht eingehalten wurde. Der Vertrag ist dann gem. 125 S. 1 BGB nichtig.Das vorliegende
Skript geht konsequent von der Rechtsfolge - der Vertrag entfällt - aus. Es wurden alle
klausurtypischen rechtshindernden Einwendungen zusammengefasst so dass das Skript im Hinblick
auf die Unwirksamkeitsgründe über den Allgemeinen Teil des BGB hinausgeht.
Inhalt:GeschäftsfähigkeitFormproblemeGeheimer VorbehaltScheingeschäftSittenwidrigkeitu.a.