Die KI-Verordnung (KI-VO) ist im August 2024 in Kraft getreten. Die EU-Regeln für die
Entwicklung und den Betrieb von KI-Modellen und KI-Systemen sind dazu geschaffen worden einen
einheitlichen Rahmen in allen Staaten der EU für einen verantwortlichen also rechtlich und
technisch sicheren Umgang mit der neuen Technik zu ermöglichen. Das neue Recht wird diesem
Anspruch gerecht denn es macht vieles möglich. Zugleich markiert die KI-VO aber auch Grenzen
die nach Abwägung von Risiken durch den Gesetzgeber für die Menschen in Europa durch die neue
Technik entstehen und die eingehegt werden müssen. In bestimmten Bereichen werden Entwicklung
und Betrieb der Technik deshalb für erlaubt aber hochriskant erklärt. In diesen Fällen müssen
Anbieter und Betreiber von KI besondere Anforderungen erfüllen und Pflichten einhalten. Andere
Praktiken sind verboten und deshalb klar zu meiden. Auch diese legt das Gesetz fest. Diese
Grenzen muss man kennen damit man die vielen erlaubten Möglichkeiten ausschöpfen kann. Neben
der KI-VO gelten ebenso die rechtlichen Anforderungen für den Einsatz der KI-Systeme die das
Datenschutzrecht das Urheberrecht das Arbeitsrecht das Persönlichkeitsrecht und viele
Bereiche mehr betreffen unabhängig von der KI-VO neben dieser fort. Diese Broschüre hat
insbesondere den Einsatz von KI-Systemen in Unternehmen und Behörden in seiner Abgrenzung und
Ko-Existenz mit den Vorschriften der DS-GVO im Fokus. Betrieblicher Datenschutz ist also
nunmehr auf KI-Expertenwissen angewiesen. Betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte
können ihre Aufgaben zur Überwachung und Kontrolle des betrieblichen Datenschutzes nach der
DS-GVO nur qualifiziert wahrnehmen wenn sie die KI-VO kennen. Hinweis: Mitglieder der GDD e.V.
Bonn erhalten eine Sonderedition des Fachtitels im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.