Für Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten und für Operationstechnische
Assistentinnen und Assistenten (ATA OTA) ist ab dem 1. Januar 2022 eine neue bundesrechtlich
geregelte Ausbildung eingeführt worden. ATA und OTA sollen grundlegende Kompetenzen für den
sicheren Umgang mit Patientinnen und Patienten und für die Bewältigung komplexer und
umfassender Aufgaben erwerben. ATA und OTA lernen z. B. den fachgerechten Umgang mit
Arzneimitteln und Medizinprodukten. Sie stellen die Funktions- und Betriebsbereitschaft von
Geräten sicher und assistieren im Anästhesie- und OP-Bereich. Ausbildungsinhalt ist auch die
Kommunikation mit den Patienten. Im Werk werden die Vorschriften des ATA-OTA-G und der
ATA-OTA-APrV anhand der Gesetzes- und Verordnungsbegründung praxisorientiert und verständlich
erläutert. Die vorliegende 2. Auflage befindet sich auf dem Rechtsstand vom 1. Oktober 2023.
Die Änderungen durch die Heilberufe-Prüfungsrechtsmodernisierungsverordnung sind aufgenommen
worden. Die im Werk kommentierten Fassungen: Gesetz über den Beruf der
Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf
der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten vom 14.12.2019
(BGBl. I S. 2768) geändert durch Art. 5 G vom 20.7.2022 (BGBl. I S. 1174) Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum
Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin
und zum Operationstechnischen Assistenten vom 4.11.2020 (BGBl. I S. 2295) geändert durch Art.
3 V vom 7.6.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 148)