Seit Januar sind Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet Wärmepläne für Klimaneutralität und
Versorgungssicherheit zu erstellen. Im Wärmeplanungsgesetz sind hierzu neue Vorgaben und
Mindestzeile für den Anteil Erneuerbarer Energien und Abwärme definiert verschiedene Optionen
wie die Fernwärme berücksichtigt Ausnahmeregelungen und vereinfachte Planungsverfahren
enthalten und Fördermittel bereitgestellt. Für die Erstellung der Wärmepläne sind ab
Inkrafttreten des Gesetzes Fristen von 2 bis 4 Jahren vorgesehen je nach Größe des
Gemeindegebiets. Aber die Zeit drängt um den Spagat zwischen Machbarkeit vorteilhafter
Gestaltung für die Kommune Notwendigkeit von Industrie und Einrichtungen sowie Akzeptanz bei
Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen! Das neue Werk "Kommunale Wärmeplanung kompakt" bietet
eine breite Auswahl an Handlungsmöglichkeiten und Planungshilfen damit Städte und Gemeinden
für ihre individuelle Wärmeplanung die besten Lösungen finden.