20 Jahre Kollektivvertrag Arbeitskräfteüberlassung! Der Kollektivvertrag für das Gewerbe der
Arbeitskräfteüberlassung ist ein spannender Kompromiss zwischen den widersprüchlichen
Interessen der Überlasser Zeitarbeiter*innen Stammarbeiter*innen und Beschäftiger (Kunden).
Er enthält zahlreiche neue und viele außergewöhnliche Bestimmungen: Die (teilweise) Angleichung
des Kündigungsrechtes an jenes der Angestellten samt der Zusammenrechnung von
Arbeitsverhältnissen bis zu einer Unterbrechungsdauer von zwölf Monaten dafür
Kollektivvertraglichen Kündigungsschutz bezahlte Freistellung für Weiterbildung Bezahlung über
KV bei Einsätzen in Hochlohnbranchen und vieles mehr! Neben der Diskussion einschlägiger
Rechtsfragen stehen im Kommentar vor allem Tipps und Hilfen für Praktiker*innen im Vordergrund.
Ein wichtiges Nachschlagewerk für jeden Betriebsrat ebenso wie für Personalverantwortliche!