Homöopathie
1. Hahnemanss Grundprinzipien der Homöopathie
Inhalt
2. Abwandlungen und Erweiterungen des homöopathischen Grundgedanken
Die Homöopathie ist ein Behandlungsansatz, der vom deutschen Mediziner Christian Friedrich Samuel Hahnemann im 18. Jahrhundert begründet wurde. Seine Erkenntnisse beruhen auf Selbstversuchen mit der Chinarinde, die das Alkaloid Chinin erhält. In kleinsten Mengen eingenommen stellte er fest, dass das Chinin leichte Malariasymptome hervorzurufen schien damals wurde Chinin mit nachweislicher Wirkung gegen Fiebererkrankungen angewendet. So nahm er an, dass Krankheiten durch Arzneimittel geheilt werden können, die ihrerseits dieselben Symptome hervorriefen. Die stark verdünnten Arzneien könnten die Selbstheilungskräfte des Körpers aktivieren, so die Vermutung. Häufig werden die Begriffe Naturheilkunde oder Pflanzenheilkunde fälschlicherweise synonym verwendet. Die Homöopathie greift auch auf Mineralien, körpereigene Substanzen oder chemische Zubereitungen zurück und ist im Gegensatz zur Pflanzenheilkunde eine Pseudowissenschaft. 1810 fasste Hahnemann im Organon der rationellen Heilkunde zusammen
3. Besondere Thearpierichtung nach Arzneimittelgesetz
In den Folgejahren traten Anhänger mit verschiedenen Abwandlungen und Erweiterungen der Homöopathie auf. Je nach Lager sind einige Therapiemethoden inhaltlich streng von der klassischen Homöopathie abgegrenzt. Definitorisch fallen sie gemä? dem Deutschen Arzneimittelgesetz unter die Homöopathie und damit in die Kategorie der besonderen Therapierichtungen. Beispiele hierfür sind
4. Homöopathen raten von einer Selbstmedikation ab
Im Deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) ist die Homöopathie als besondere Therapierichtung anerkannt. Nach einem speziellen Registrierungsverfahren müssen für Homöopathika mit einem Verdünnungsgrad von mindestens 110.000 und ohne spezifische Heilanzeige keine Wirksamkeitsstudien gemä? dem Arzneimittelgesetz durchgeführt werden. Die Angaben auf der Verpackung lautet nach der Registrierung sinngemä? Registriertes homöopathisches Arzneimittel ohne Angabe einer therapeutischen Indikation. Nach europäischer Gesetzgebung sind die Päckchen mit dem Satz Homöopathisches Arzneimittel ohne genehmigte Heilanzeigen zu kennzeichnen. Gemä? dem Arzneimittelgesetz werden die Mittel analytisch geprüft und eine Schadwirkung muss ausgeschlossen werden. Wenige Homöopathika, die in hinreichend hoher Konzentration eine Ausgangssubstanz enthalten und von dieser eine pharmakodynamische Wirkung ausgehen kann, sind nach der Arzneimittelverschreibungsverordnung verschreibungspflichtig. Neben homöopathischen Einzelmitteln können Verbraucher auch Komplexmittel kaufen. Unter diesen Kombinationen unterschiedlicher Homöopathika gibt es etliche Präparate, die niedrig potenziert sind und eine Zulassung tragen, also einem Indikationsgebiet zugewiesen werden können.
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homöopathisches Arzneibuch
Im homöopathischen Arzneibuch (HAB) sind die Prüfvorschriften für Qualitätsmerkmale wie Reinheit, Gehalt und Identität zur zur Herstellung von Homöopathika niedergeschrieben. Es richtet sich sowohl an Hersteller als auch an Heilpraktiker, Homöopathen und Apotheker. Das HAB ist Teil des Arzneibuches nach dem Arzneimittelgesetz und enthält Regeln, die im europäischen Arzneibch nicht enthalten sind.
homöopathische Erstanamnese
Bei der homöopathischen Anamnese bedienen sich Homöpathen nicht herkömmlicher medizinischer Diagnoseverfahren wie der Analyse des Blutbildes oder Röntgenaufnahmen. In einem ausführlichen Gespräch versucht der Therapeut, ein ganzheitliches Symptombild zu erfassen und berücksichtigt dabei neben körperlichen Leiden, psychische Symptome oder Befindlichkeitsstörungen. Anhand seiner Notizen identifiziert der Therapeut im Anschluss mit Hilfe sogenannter Repertoiren die passende Kombination und Dosierung von Homöopathika.
Potenzieren
Das Potenzieren ist eine Methode zur Herstellung einer homöopathischen Arznei aus der Urtinktur, bei der ein Ausgangsstoff teilweise stark verdünnt wird. Flüssigkeiten werden in Alkohol oder Wasser verschüttelt (Dilution), nichtlösliche Feststoffe in Milchzucker verrieben (Trituration). Die Verdünnung erfolg in Potenzen, also festgelegten Verdünnungsschritten
Urtinktur
Eine D4-Potenz entspricht also einer Verdünnung von 110.000 beziehungsweise einer C2-Potenzierung - der Ausgangsstoff wird in vier Schritten je 110 verdünnt. Bei der Verschüttelung wird mit leichten Schlägen gearbeitet. So soll die Arzneikraft des Stoffs verstärkt werden (Dynamisieren). Nur Niedrigpotenzen (D1-D4, C1-C2) lassen sich pharmakologische Wirkungen nachweisen.