Schutz gegen feste und flüssige Partikeln mindergiftiger bzw. gesundheitsschädlicher Stoffe
mit Ausatemventil. Einsatzlimit: 10-facher Grenzwert sowie NR. Der Schutzumfang ist durch die
Produktinformation technische Normen und die jeweils gültigen Anwendungsregeln bestimmt.