Beim Arbeiten mit Lasersystemen der Laserklasse 3R und höher können schwerwiegende Schäden am
menschlichen Auge entstehen. Das menschliche Auge kann durch direkte oder indirekte
Lasereinstrahlung dauerhaft geschädigt werden. Verletzungen auf der Netzhaut ereignen sich
zumeist im Bereich von 400-1400nm während sich Defekte auf Hornhaut oder Linse sich im UV
Bereich abspielen (190-400nm). Deswegen ist es unerlässlich mit Hilfe einer passenden
Laserschutzbrille die Augen entsprechend zu schützen. Die nach gültiger Norm DIN EN 207
(Vollschutz) zertifizierte Laserschutzbrille erfüllt die gesetzlichen Vorschriften und schützt
die Augen sicher vor gefährlicher Laserstrahlung. Laserschutzbrillen und die darin enthaltenen
Filter sind so konzipiert dass sie die spezifische Energie des Lasers absorbieren. Daher muss
die optimale Schutzbrille explizit für den benötigten Wellenlängenbereich den
Strahlungsspitzenwert und der benötigten optischen Dichte ausgewählt werden. Natürlich spielen
auch die Tageslichttransmission das Gesichtsfeld sowie der Tragekomfort des Rahmens eine
entscheidende Rolle. Die Fassung der Laserschutzbrille verhindert ein seitliches Eindringen des
Laserstrahls.