Die Zürcher Volksschulverordnung von 1900 gestattete den Lehrpersonen bis Ende des Jahres 1985
in Ausnahmefällen die Anwendung «körperlicher Züchtigungen». Inwiefern die Lehrpersonen von
ihrem grundsätzlichen Züchtigungsrecht Gebrauch machten wurde von der historischen Forschung
bisher kaum untersucht. Gleiches gilt für die Frage wie die Schulbehörden mit deswegen
kritisierten Lehrpersonen umgegangen sind. Zu beiden Themenfeldern liefert die Publikation neue
Erkenntnisse. Um das Strafverhalten damaliger Lehrpersonen beurteilen zu können wurde eine
schriftliche Befragung durchgeführt an welcher sich über tausend Personen beteiligten. Dank
der Befragung kann zum Beispiel erschlossen werden welche Strafarten besonders oft eingesetzt
wurden oder wie häufig es zu Überschreitungen des Züchtigungsrechts kam. Anhand von
Archivquellen werden zudem die Ansichten der Schulbehörden zum Thema Körperstrafen dargelegt.
So wird unter anderem ausgeführt welche Massnahmen der Erziehungsrat beziehungsweise die
Erziehungsdirektion sowie die Bezirksschulpflegen gegen Lehrpersonen ergriffen welche wegen
Körperstrafen aufgefallen waren. Vertieft analysiert wird die Stadt Zürich und einzelne
Beschwerdefälle werden genauer betrachtet.