In Vorbereitung der eigenen Untersuchungen über den besten Staat unterzieht Aristoteles in Buch
II staatstheoretische Entwürfe (des Platon des Phaleas von Chalkedon des Hippodamos von
Milet) und historische Verfassungen (Sparta Kreta Karthago) einer kritischen Betrachtung.
Buch III bietet nach grundsätzlichen Bestimmungen zur Verfassung und zum Bürger als dem Teil
aus dem die polis zusammengesetzt ist eine Übersicht über die Gesamtzahl der Verfassungen von
denen eine das Königtum genauer behandelt wird.