Das Stadtrecht Paduas von 1420 bildet zugleich Abschluss und Höhepunkt der Entwicklung des
städtischen Rechts in der bedeutenden oberitalienischen Universitätsstadt. Der Autor befasst
sich als erster vertieft mit dieser wichtigen Quelle der europäischen Rechtsgeschichte die
zwar schon 1482 erstmals gedruckt wurde bisher aber nicht in einer modernen Edition vorliegt.
Bereits in den Jahren 1276 und 1362 hatte es in Padua Redaktionen des Stadtrechts gegeben die
bis heute erhalten sind. Nach der Eroberung der Stadt durch die Venezianer im Jahre 1405 wurde
eine Reform der städtischen Statuten erforderlich die schließlich 1420 abgeschlossen wurde.
Die Arbeit beschreibt zunächst die historischen Hintergründe und die Entstehungsgeschichte der
Stadtrechtsreform von 1420. Eingehend werden die beteiligten Kreise insbesondere die bei der
Redaktion mitwirkenden gelehrten Juristen vorgestellt und der Ablauf des Reformvorgangs
geschildert. Daneben nimmt die Arbeit den Inhalt der Statuten in den Blick wobei der
Schwerpunkt auf die Regelung des Zivilprozesses im Stadtrecht gelegt wird. Der Autor erläutert
die Normen des Stadtrechts von 1420 und vergleicht sie mit den früheren Fassungen und gängigen
Lehrmeinungen zum römisch-kanonischen Zivilprozess. So entsteht zugleich eine
Entwicklungsgeschichte des Paduaner Stadtrechts und eine Darstellung des statutaren
Zivilprozesses im 15. Jahrhundert. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf den Einfluss
Venedigs auf die Statutenreform gelegt. Obwohl in der Seerepublik ein ganz anderes Rechtssystem
herrschte als in der vom gelehrten Recht geprägten Universitätsstadt Padua hatte sich die neue
Herrin Paduas beispielsweise vorbehalten dass in letzter Instanz über Rechtsstreitigkeiten aus
Padua in Venedig entschieden werden musste. Im Stadtrecht Paduas kommt damit auch das
Spannungsfeld zwischen herrschender und unterworfener Stadt zum Ausdruck was das Werk nicht
nur für Rechtshistoriker interessant macht.