Die deutsche Aktiengesellschaft folgt dem zweistufigen Verwaltungssystem mit Vorstand und
Aufsichtsrat. Wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats stellt die Überwachung der Geschäftsführung
dar. Auch im internationalen Vergleich wird die interne Unternehmenskontrolle von
Organmitgliedern übernommen die in die Führung des operativen Geschäfts des Unternehmens nicht
unmittelbar einbezogen sind. In Großbritannien und in den USA mit einstufigem Verwaltungssystem
wird die Kontrolle der Unternehmensleitung durch nicht geschäftsführende Direktoren (sog.
non-executive bzw. outside directors) erfüllt. Das einstufige Verwaltungssystem mit nicht
geschäftsführenden Direktoren ist seit Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) auch
in Deutschland eine Option.Die Aktualität der Untersuchung wird verdeutlicht durch
Wirtschaftsskandale und Unternehmenskrisen in jüngerer Zeit nicht zuletzt die Bilanzskandale
zu Beginn des Jahrtausends und die Finanzmarktkrise. Kontrolldefizite gegenüber der
Geschäftsführung werden häufig als mitursächlich erachtet. Rechtsordnungsübergreifend wird die
Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern und nicht geschäftsführenden Direktoren intensiv
diskutiert. Diese Publikation verfolgt das Ziel aus rechtsvergleichender Betrachtungsweise
einen Beitrag zu dieser Diskussion zu leisten.