Rechtsstreitigkeiten werden zunehmend vor internationalen Schiedsgerichten ausgetragen.
Obgleich weder ICC- noch ICSID-Schiedsgerichte an frühere Schiedssprüche gebunden sind
offenbaren ihre Entscheidungsbegründungen häufige Bezugnahmen auf die frühere Rechtsprechung.
Inwieweit zitierten Entscheidungen faktische Präzedenzwirkung zukommt wird im Rahmen dieser
Arbeit ebenso untersucht wie die schiedsrichterliche Rechtsfortbildung und die Frage nach der
Konsistenz der Spruchpraxis in ausgewählten Bereichen des internationalen Wirtschaftsrechts. -
untersucht die Voraussetzungen und qualifizierenden Faktoren faktischer Präzedenzwirkung-
entwirft eine Methodik zur Erforschung der konkreten Gestalt faktischer
Präzedenzwirkung-analysiert die ICC-Spruchpraxis zur Ausweitung der Schiedsklausel auf
konzernzugehörige Unternehmen sowie zu internationalen Baustreitigkeiten-analysiert
investitionsschiedsgerichtliche Entscheidungen zum Investitionsbegriff zum
Meistbegünstigungsgrundsatz sowiezum Gebot vollen Schutzes und voller Sicherheit