Die beiden Hauptwerke Ulpians die gleichsam den Grundstock der europäischen Rechtswissenschaft
bilden gelten seit einem Jahrhundert als lemmatische Kommentare - zu Unrecht wie man im Fall
des Ediktskommentars schon weiß. Was gilt aber für den Sabinuskommentar? Und wie unterscheiden
sich die beiden Werke? Die Antwort gibt ein Vergleich der Passagen in denen sie sich
inhaltlich überschneiden.