Der Trust entstammt der angelsächsischen Rechtstradition und ist dort seit Jahrhunderten ein
konsolidiertes Konzept. Mit den Rechtsordnungen des civil law wurde er aufgrund Unvereinbarkeit
mit seinen tragenden Prinzipien jedoch lange Zeit als inkompatibel angesehen. Trotz
fortbestehender Vorbehalte haben verschiedene civil law- Rechtsordnungen den Trust inzwischen
rezipiert oder ihm nachgebildete neue Institute kodifiziert. Anstoß zu dieser Entwicklung gab
nicht zuletzt das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre
Anerkennung (HTrÜ). Italien hat als erstes Land mit civil law- Rechtsordnung seine Pflicht
begründet den Trust anzuerkennen. So wurden durch den Beitritt zum HTrÜ schwierige Fragen des
Ob Wie und Inwieweit einer Anerkennung des Trusts aufgeworfen. Am Beispiel Italiens zeigt
Leonie Neu auf dass der Trust nicht ein zwangsläufig dem angelsächsischen Rechtskreis
vorzubehaltendes Institut ist sondern dass er funktionsgerecht adaptiert auch in den
Rechtsordnungen des civil law eine sinnvolle Rolle übernehmen kann.