Ein Indiz für die Globalisierung des Rechts stellt die Praxis nationaler Gerichte dar
Entscheidungen ausländischer Gerichte und für den Heimatstaat nicht verbindliche Verträge in
ihren Urteilen zu zitieren. Dies geschieht häufig im Bereich der Menschenrechte. Am Beispiel
von Zitierungen der Grundrechte der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) und der
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Urteilen des
Obersten Gerichtshofes in Israel untersucht Markus Gick ob eine Ausstrahlwirkung der EMRK auf
die Rechtsprechung Israels vorliegt. Er analysiert welche Gründe dies hat und ob die EMRK auch
für Nicht-Vertragsstaaten zum Goldstandard der Menschenrechtsprechung avanciert. Anhand einer
Reihe bisher nicht übersetzter Entscheidungen des israelischen OGH beobachtet Markus Gick den
Einfluss der europäischen Menschenrechtsrechtsprechung auf die Rechtsprechung Israels. Damit
legt er die Grundlage für weitere empirische Fallstudien die zur Bewertung des Einflusses der
EMRK über den europäischen Rechtsraum hinaus beitragen.