Krisen werden regelmäßig als Ausnahmen wahrgenommen. Dies erklärt auch warum sich die
rechtliche Auseinandersetzung mit Krisen auf Notstandskonzepte konzentriert. Gleichzeitig hat
der Ausnahmezustand im Sinne Carl Schmitts Konjunktur um bestimmte Krisenphänomene zu
erklären. Zu diesen Phänomenen gehört dass sich das Verständnis und damit der Inhalt
bestehender Rechtsnormen in Krisen wandelt. Diese Auslegungsänderungen häufig auch als
Rechtsbrüche angeprangert werden vor allem durch nichtrechtliche Einflüsse erklärt. Jasper
Finke hingegen versteht Auslegungsänderungen in Krisenzeiten als Teil des Rechts. Ausgangspunkt
hierfür ist ein Krisenverständnis für das der Begriff der Erwartung zentral ist. Bei Krisen
handelt es sich um Anpassungsprozesse dieser zunächst enttäuschten Erwartungen. Als
Normalitätserwartung sind sie aber auch Bestandteil der Auslegung einer Norm. Ändern sich die
Erwartungen spiegelt sich dies im Inhalt der Norm wider.