Das Internationale Privat- und Verfahrensrecht enthält eine Vielzahl von Rechtsakten die auf
drei unterschiedlichen Regelungsebenen entstanden sind: auf nationaler EU-rechtlicher und
staatsvertraglicher Ebene. Bei der Fülle von Rechtsnormen auf diesen Regelungsebenen stellt
sich die Frage ob die jeweiligen Normgeber darauf achten dass diese mit anderen Normen und
Rechtsakten auf derselben oder auf einer anderen Ebene koordiniert sind - und wenn das nicht
der Fall ist: wie die Koordination verbessert werden kann. Zu diesem Zweck arbeitet Richard
Johannes Bader zunächst die einzelnen Methoden dieser Koordination heraus und kategorisiert
sie. Aus den so herausgearbeiteten Methoden leitet er sodann Koordinationsprobleme ab und führt
sie jeweils einer Lösung zu. Diese Lösungen werden nach Gruppen geordnet um hieraus
schließlich Prinzipien zur Lösung von Koordinationsproblemen herzuleiten.