Befindet sich ein Gut in der Verfügungsgewalt eines Nichtberechtigten gewährt die
Rechtsordnung dem Berechtigten primär einen Anspruch auf Übertragung des Gutes beispielsweise
in Gestalt von 985 BGB. Um dem Nichtberechtigten auch den Vorteil zu entziehen den er durch
die Nutzung des Gutes erlangt hat bedarf es eines ergänzenden Anspruchs auf Nutzungsausgleich.
De lege lata ordnet das BGB zu diesem Zweck an unterschiedlichen Stellen eine Verpflichtung zur
Herausgabe oder Vergütung von Nutzungen i.S.v. 100 BGB an. Ausgehend von einer kritischen
Analyse des geltenden Rechts und einer rechtsvergleichenden Umschau geht Erik Röder der Frage
nach unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Nutzungsausgleich gewährt und wie er
inhaltlich ausgestaltet sein sollte. Auf dieser Grundlage entwickelt er einen Vorschlag für ein
rationales Nutzungsausgleichssystem.