Die Zahl internationaler Ehen und eingetragener Partnerschaften nimmt stetig zu. Nach welcher
Rechtsordnung bestimmen sich aber deren vermögensrechtliche Beziehungen? Diese Frage ist auch
für den allgemeinen Rechtsverkehr von größter Relevanz denn gerade die nationalen Regeln über
das Außengüterrecht divergieren stark. Zu bösen Überraschungen können etwa ausländische
Verfügungsbeschränkungen führen an denen der Immobilienerwerb eines Dritten scheitern kann.
Die Folge ist ein erheblicher Drittschutzbedarf auf kollisionsrechtlicher Ebene. Lösungen sind
künftig auf Grundlage der seit dem 29. Januar 2019 geltenden Europäischen
Güterrechtsverordnungen zu entwickeln. Stephan Gräf widmet sich der Drittdimension der EuGüVO
und der EuPartVO umfassend und bezieht dabei neben Gutglaubens- und Bestandsschutzproblemen
u.a. auch das Verhältnis zwischen Güter- und Sachenstatut sowie Fragen der internationalen
gerichtlichen Zuständigkeit mit ein.