Shu-Perng Hwang setzt sich kritisch mit der dualistischen Position auseinander die sowohl der
herrschenden deutschen Lehre als auch der Rechtsprechung der europäischen Gerichte
zugrundeliegt. Dabei zeigt sie deren rechtsmethodologische sowie -ideologische Probleme auf.
Demgegenüber vertritt sie eine rahmenorientierte entmaterialisierte und in diesem Sinne
monistische Auffassung des europäischen Mehrebenensystems. Diese zeichnet sich dadurch aus
dass sie das nationale Recht und das Europarecht nicht ohne Weiteres als heterogene und
inkompatible Rechtsordnungen sondern als gemeinsame Bestandteile der gesamteuropäischen
Rechtsordnung ansieht. Die hier vertretene monistische Konstruktion zielt dabei weder auf die
substantielle Rechtsvereinheitlichung noch auf die Einrichtung einer zentralisierten
Rechtsordnung sondern vielmehr darauf ein friedliches und gleichberechtigtes Nebeneinander
von einzelstaatlichen Rechtsordnungen zu ermöglichen und zu gewährleisten.