Das gesetzliche Rücktrittsrecht wegen antizipierten Vertragsbruchs aus 323 IV BGB führt zu
einer Vorverlagerung von Gläubigerrechten die es erlaubt frühzeitig auf drohende
Vertragsverletzungen des Schuldners zu reagieren. Damit stellt sich aus Gläubigersicht
insbesondere die Frage inwiefern auch eine drohende Insolvenz des Schuldners zum Rücktritt
berechtigen kann. Neben den damit verbundenen Prognoseschwierigkeiten wirft dies prinzipielle
insolvenzvertragliche Fragen auf. Schließlich scheint die Behandlung von gegenseitigen noch
nicht vollständig erfüllten Verträgen in der Insolvenz auf dem Boden der Suspensivtheorie des
BGH einem Rücktritt vor Fälligkeit von vornherein entgegenzustehen. Bernd Galneder ordnet die
Behandlung solcher schwebender Verträge in der Insolvenz bei Anwendbarkeit deutschen
Insolvenzrechts neu ein und schildert Vertragsumsteuerungsmöglichkeiten des Gläubigers sowohl
aus 323 IV BGB als auch aus Art. 72 CISG.