Der Schutz des Einzelnen vor anlassloser strafrechtlicher Verfolgung gehört zu den Grundfesten
unseres Rechtsstaates. Besonders schutzbedürftig ist der Schuldner der im Rahmen des
Insolvenzverfahrens zu umfassender Auskunft verpflichtet ist. Der Zugriff auf die dort
offengelegten Informationen ist den Ermittlungsbehörden untersagt solange kein
strafrechtlicher Anfangsverdacht begründet ist. Christina Schreiner ruft dessen Bedeutung als
begrenzendes Element zulässiger Strafverfolgung in Erinnerung und zeigt die in der
routinemäßigen Beiziehung der Insolvenzakten liegende Generalverdächtigung sämtlicher
Insolvenzschuldner auf. Die Autorin arbeitet heraus dass derzeit eine Ermächtigungsgrundlage
für die Informationsbereitstellung seitens der Insolvenzgerichte fehlt - ein Zustand der
hinter den Vorgaben des BVerfG zum Doppeltürmodell zurückbleibt und somit verfassungswidrig
ist.