Mit den33g und 89b ff. GWB wurden auf Grundlage der Kartellschadensersatzrichtlinie (RL 2014
104 EU) neue Regelungen zur Urkundenvorlage im Kartellschadensersatzprozess geschaffen. Diese
Regelungen gehen über die bestehenden Editionspflichten im allgemeinen Zivilprozess hinaus.
Verena Dorothea Kern untersucht inwieweit die neuen kartellspezifischen Vorschriften der
Dogmatik und Terminologie der ZPO entsprechen und zeigt Defizite in der Umsetzung der
Richtlinienvorgaben auf. Anschließend entwickelt sie einen eigenen Regelungsvorschlag der den
Vorgaben der Richtlinie besser gerecht wird und sich stimmiger in die deutschen
Editionsvorschriften einfügt. Die Arbeit wurde mit dem Juratisbona-Preis 2019 des
Alumni-Vereins der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg ausgezeichnet.