Till Markus untersucht die Bedeutung der Rechtsvergleichung für das Völkerrecht insbesondere
im Hinblick auf die Gestaltung Bestimmung und Anwendung seiner drei primären Rechtsquellen.
Aufbauend auf einer Rekonstruktion der Entscheidungspraxis verschiedener internationaler
Gerichte sowie ausgewählter Arbeiten der Völkerrechtskommission entwickelt er den Grundriss
einer Methodik der Rechtsvergleichung im Völkerrecht. Die Untersuchung basiert auf der Annahme
dass methodisch angeleitete Rechtsvergleiche einen Beitrag zur Effektuierung und Ordnung des
Völkerrechts leisten indem sie das Maß an Rationalität dogmatischer Klarheit und Legitimität
völkerrechtlicher Vertragsgestaltung und gerichtlicher Entscheidungsfindung steigern.