Die Geschichte der Europäischen Union ist eine Geschichte ökonomischer Integration. Es
verwundert daher nicht dass auch die europäische Grundrechtsentwicklung durch
Wirtschaftsgrundrechte geprägt wurde. Der Freiheit des Erwerbs widmet die Charta nunmehr gleich
zwei Artikel deren Verhältnis zueinander bis heute ungelöst ist: die Berufsfreiheit und die
unternehmerische Freiheit. Der Weg zur Auflösung ihres Konkurrenzverhältnisses führt zunächst
in die Verfassungsordnungen der Mitgliedstaaten. Besonders die Grundrechtskataloge Portugals
und Spaniens kennen einen vergleichbaren erwerbsgrundrechtlichen Dualismus. Derweil hat die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine verwirrende Vielzahl vermeintlich
unterschiedlicher Erwerbsgrundrechte aus den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts
hergeleitet die mit denen der Charta schwerlich in Einklang zu bringen sind. Auf Grundlage
einer allgemeinen unionsrechtlichen Dogmatik der Grundrechtskonkurrenz gelingt Christian
Cloppenburg die dogmatisch kohärente Auflösung des Konkurrenzverhältnisses von Berufsfreiheit
und unternehmerischer Freiheit.