Das neue unionale Datenschutzrecht ist entgegen mancher Befürchtung kein law of everything.
Vielmehr müssen unterschiedliche Rechtsmaterien ineinandergreifen um eine sachgerechte
Regelungsstruktur im Schnittbereich von Datenschutzrecht und Privatrecht aufzubauen. Philipp
Hacker bestimmt das Verhältnis dieser Rechtsmaterien insbesondere von DS-GVO und BGB. Denn die
Verschränkung unterschiedlicher Technologieformen fordert mehr denn je ein
rechtsbereichsübergreifendes Verständnis von juristischer Dogmatik und ein interdisziplinär
fundiertes Konzept von Regulierung. Auf Basis des geltenden Rechts entwirft er ein integriertes
Marktordnungsrecht für digitale Austauschverhältnisse. Die Untersuchung schließt mit
Reformperspektiven die aufzeigen wie die informierte Einwilligung durch eine technologische
ersetzt werden kann um eine privatautonome Gestaltung von Rechtsverhältnissen unter den
Bedingungen der digitalen Wirtschaft zu ermöglichen.Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis
der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik 2020 ausgezeichnet.