Die Einordnung bilanzrechtlicher Vorschriften nach HGB und IAS IFRS als Schutzgesetze ist seit
jeher umstritten. Zunächst liegt das an der komplexen Multifunktionalität der Rechnungslegung.
Darüber hinaus ist die Dogmatik des 823 Abs.2 BGB weiterhin von erheblichen Unsicherheiten
geprägt. Noch unklarer wird die Situation bezieht man die Frage nach einer persönlichen
Geschäftsleiteraußenhaftung in die Betrachtung ein. Björn Schneider widmet sich der Problematik
daher in ihrer gesamten rechtssystematischen Komplexität angefangen mit der Frage was aus der
europarechtlichen Provenienz des Bilanzrechts folgt. Schließlich untersucht er aus
steuerungswissenschaftlicher Sicht ob die Einordnung bilanzrechtlicher Vorschriften als
Schutzgesetze nicht einen wertvollen Beitrag zur bisher kaum gewährleisteten Durchsetzung des
Bilanzrechts leisten kann. Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der
Justus-Liebig-Universität Gießen für die beste Dissertation des akademischen Jahres 2020 2021
innerhalb der Sektion Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaften ausgezeichnet.