Kinder und Jugendliche nutzen heute umfassend das Internet und kommen mit datenintensiven
Anwendungen in Berührung. Dies betrifft insbesondere Social-Media-Netzwerke die laut ihrer
Nutzungsbedingungen an sich erst ab einem bestimmten Alter genutzt werden können. Julius
Schrader erörtert die Frage ab welchem Alter und unter welchen Voraussetzungen Minderjährige
wirksam in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen und Verträge abschließen können bei denen
Daten als Gegenleistung fungieren. Die DS-GVO sieht für die Einwilligung eine europaweit
einheitliche Altersgrenze von 16 Jahren vor lässt jedoch abweichende nationale Regelungen in
begrenzter Form zu die Regelung der Geschäftsfähigkeit ist dem nationalen Recht überlassen. In
diesem Spannungsverhältnis formuliert Julius Schrader Vorschläge für eine umfassende Regelung
des Minderjährigenschutzes für die Einwilligung und den Vertrag Dienst gegen Daten.