Völkerrechtsordnung und Völkerrechtsbruch stehen in einem widersprüchlichen und doch engen und
unaufgelösten Zusammenhang. Das zeigt sich im besonderen Maße im Bereich des ius contra bellum
des Verbots zwischenstaatlicher Gewalt. Christian Marxsen entwickelt einen konzeptuellen Rahmen
in dem sich die Phänomene des Rechtsbruchs sowie des Streits um Normen im Bereich des
völkerrechtlichen Gewaltverbots fassen lassen. Er schlägt eine Typologie der Illegalität vor
durch die ein besseres Verständnis des Völkerrechts seiner Dynamik ebenso wie seiner Resilienz
aber auch der Gefahren seiner eventuellen Zersetzung ermöglicht werden. Dabei werden diese
Themen vor allem aus der Perspektive des Völkerrechts erörtert. Allerdings nimmt der Autor auch
einen Perspektivenwechsel vor und untersucht das völkerrechtliche Gewaltverbot und seine
Geltung ebenso wie die Möglichkeiten zu seiner Geltendmachung aus der Perspektive des deutschen
Verfassungsrechts.