Dispositives Recht d.h. nicht-zwingendes abdingbares Recht gehört zum Grundhandwerkszeug der
Normgebung. Zu der fundamentalen Frage jedoch ob und gegebenenfalls unter welchen
Voraussetzungen dispositives Recht einen Grundrechtseingriff darstellen kann finden sich
sowohl innerhalb der Rechtsprechung als auch in der Literatur kontroverse Standpunkte.
Inwiefern dispositives Recht einer grundrechtlichen Kontrolle unterliegt ist angesichts dieser
Meinungsvielfalt schwierig zu bestimmen. Antonia Elisabeth Tobisch untersucht die aufgeworfene
Fragestellung und führt dabei die bislang von der privatrechtlichen Sicht dominierten
Erkenntnisse zum Phänomen dispositives Recht unter Einbeziehung nachbarwissenschaftlicher vor
allem verhaltenswissenschaftlicher Forschung mit denen der Verfassungsrechtswissenschaft zum
Grundrechtseingriff zusammen.