Anlässlich des neuen Phänomens der Kryptowerte wirft Johannes Arndt einen Blick auf die
deutsche Eigentumsordnung. Er stellt die wesentlichen Eigenschaften des Bitcoin als
prominentestem Vertreter der Kryptowerte heraus und prüft die herrschende Meinung dass kein
Eigentum an ihnen bestehe kritisch. Zuerst arbeitet er die Funktion des privatrechtlichen
Eigentums am Beispiel von Bitcoins in den verschiedenen Rechtsgebieten heraus und setzt dann
seinen Fokus auf das verfassungsrechtliche Eigentum. Er stellt die Theorie auf dass eine
gesicherte Herrschaftsstellung über außer-rechtliche und außer-subjektive Gegenstände in den
Schutzbereich des Art. 14 GG fällt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis dass Kryptowerte
weitestgehend wie Sachen zu behandeln sind. Das Eigentum an Bitcoins wird analog 929 ff. 873
ff. BGB übertragen. Auch Teilrechte an ihnen sind möglich und werden durch Einigung und
Eintragung begründet und übertragen.