Das Zusammenwirken der Europäischen Union und der mitgliedstaatlichen Verwaltungen im
Europäischen Verwaltungsverbund stellt das unionsrechtliche Haftungssystem vor strukturelle
Herausforderungen. Ausgehend von einer Analyse der Verwaltungswirklichkeit und der
unionsgerichtlichen Rechtsprechung zeigt Verena Heil dass die Union über die informelle
Zusammenarbeit steuernd auf die Mitgliedstaaten Einfluss nimmt ohne hierfür haftungsrechtliche
Verantwortung zu übernehmen. Sie begründet anhand der relevanten unionsverfassungsrechtlichen
Anforderungen dass es insofern einer grundlegend neuen Ordnung der außervertraglichen Haftung
bedarf. Hierfür entwickelt sie sowohl eine Lösung de lege lata als auch de lege ferenda.